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Kölner Müll-Skandal: Geschäftsführer durfte gesetzeswidrige Anweisung nicht ausführen

Die Ver­stri­ckun­gen um die Köl­ner Müll­ent­sor­gung sind jetzt juris­tisch end­gül­tig abge­schlos­sen. Der Bun­des­ge­richts­hof (BGH) bestä­tig­te jetzt die Haft­stra­fen gegen die Geschäfts­füh­rer einer Toch­ter­ge­sell­schaft, die vom Land­ge­richt Köln ver­hängt wor­den waren. Unse­re TIPPs dazu >