Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hält es grundsätzlich für zulässig, wenn Sie als Arbeitgeber dem Stellenbewerber keine (ausführliche) Begründung für Ihre Ablehnung geben. Nur im Ausnahmefall …
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hält es grundsätzlich für zulässig, wenn Sie als Arbeitgeber dem Stellenbewerber keine (ausführliche) Begründung für Ihre Ablehnung geben. Nur im Ausnahmefall …