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Volkelt-Briefe

Arbeitgeber muss Ablehnung eines Bewerbers nur ausnahmsweise begründen

Der Euro­päi­sche Gerichts­hof (EuGH) hält es grund­sätz­lich für zuläs­sig, wenn Sie als Arbeit­ge­ber dem Stel­len­be­wer­ber kei­ne (aus­führ­li­che) Begrün­dung für Ihre Ableh­nung geben. Nur im Ausnahmefall …