Ab 1.1.2015 müssen alle GmbHs bei Gewinnausschüttungen an den Gesellschafter neben der Abgeltungssteuer und dem Solidaritätszuschlag zusätzlich auch die Kirchensteuer einbehalten und ans Finanzamt abführen. Gesellschafter, die keiner Kirche angehören und keine Kirchensteuer zahlen wollen, können das …