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Volkelt-Briefe

Mitarbeiter: Kündigung wegen Facebook-Pöbeleien ist zulässig

Ein Azu­bi hat­te sei­nen Aus­bil­der auf sei­nem Face­book-Account als „Men­schen­schin­der und Aus­beu­ter“ bezeich­net. Das Lan­des­ar­beits­ge­richt Hamm sah darin …