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Archiv: Volkelt-Briefe

Volkelt-Brief 08/2020

Geschäfts­füh­rer-Kom­pe­tenz: Füh­rung in schwie­ri­gen Zei­ten + Gesell­schaf­ter-Aus­schluss: Und immer noch kein Ende des Kon­flikts in Sicht  + Geschäfts­füh­rer-Per­spek­ti­ve: Die A1-Büro­kra­tie  + Geschäftsführung/Compliance: Was SIE noch erle­di­gen soll­ten … + Digi­ta­les: Phar­ma schlägt Kos­me­tik  + GmbH/Finanzen: Vor­sicht mit Raten­zah­lungs­ver­ein­ba­run­gen + Neu­es BGH-Urteil: Haf­tung der Gesell­schaf­ter + Mit­ar­bei­ter: Zeit­er­fas­sung per Fin­ger­ab­druck + Auf­sichts­rats-/Bei­rats-Tätig­keit: Kein umsatz­steu­er­pflich­ti­ger Unter­neh­mer­lohn + Neue Argu­men­te für eine tota­le Arbeitszeiterfassung …

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Mitarbeiter: Zeiterfassung per Fingerabdruck

Wol­len Sie ein Arbeits­zeit­er­fas­sungs-Sys­tem ein­füh­ren, das mit­tels Fin­ger­ab­druck der Mit­ar­bei­ter arbei­tet, geht das nur mit der aus­drück­li­chen Zustim­mung aller Mit­ar­bei­ter. Wei­gert sich ein Mit­ar­bei­ter, die Arbeits­zeit auf die­se Art und Wei­se fest­stel­len zulas­sen, müs­sen Sie das akzeptie­ren. Die Rich­ter des Arbeits­ge­richts Ber­lin hal­ten ein sol­ches Zeit­er­fas­sungs­sys­tem für „nicht not­wen­dig” (ArbG Ber­lin, Urteil v. 16.10.2019, 29 Ca 5451/19).

Einer der Mit­ar­bei­ter hat­te den Fin­ger­ab­druck ver­wei­gert und war aus die­sem Grund vom Arbeit­ge­ber abge­mahnt wor­den. Der Arbeit­ge­ber muss­te den ent­spre­chen­den Ein­trag in der Per­so­nal­ak­te ent­fer­nen. Das Zeit­er­fas­sungs­sys­tem konn­te im Betrieb nicht wei­ter ein­ge­setzt werden.
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Neue Argumente für eine totale Arbeitszeiterfassung

Nach einem Urteil des Euro­päi­schen Gerichts­hofs (EuGH) zur Arbeits­zeit­er­fas­sung steigt der Druck auf die Poli­tik, ent­spre­chen­de gesetz­li­che Maß­nah­men umzu­set­zen (vgl. Nr 4/2020). Ers­te Initia­ti­ven kom­men bereits aus dem Bun­des­mi­nis­te­ri­um für Arbeit und Sozia­les (BMAS). Jetzt ver­öf­fent­lich­te Zah­len erhö­hen den Druck auf die Poli­tik: Danach ver­die­nen ca. 3,8 Mio. Beschäf­tig­te weni­ger als den vor­ge­se­he­nen Min­dest­lohn (Ana­ly­se des Deut­schen Insti­tuts für Wirt­schafts­for­schung auf Basis des sozio­öko­no­mi­schen Panels). Das deckt sich auch mit den Ergeb­nis­sen der Finanz­kon­trol­le Schwarz­ar­beit, die allei­ne im Janu­ar bun­des­weit 185 Ver­stö­ße fest­ge­stellt und Ermitt­lungs­ver­fah­ren ein­ge­lei­tet hat.

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Volkelt-Brief 40/2019

Öffent­li­che Auf­trä­ge: Nicht nur Bera­ter kön­nen gutes Geld ver­die­nen + Geschäftsführer/Ausscheiden: Auf das Klein­ge­druck­te kommt es an … + Geschäfts­füh­rer-Per­spek­ti­ve: Auf den Strom­preis kommt es an + Wirt­schafts-Trends: Was Geschäfts­füh­rer ver­an­las­sen müs­sen … Digi­ta­les: Weni­ger Fleisch­kon­sum – der Markt wächst Kom­pakt: Kon­junk­tur- und Finanz-Plan­da­ten Okto­ber 2019 + Neue Rechts­la­ge: Befris­tung des Urlaubs­an­spruch + Fol­gen der EuGH-Recht­spre­chung zur Arbeits­zeit­er­fas­sung + Geschäfts­füh­rer-Fir­men­wa­gen: Steu­er­schäd­li­che Ver­zö­ge­rung beim Fahr­ten­buch + Geschäfts­füh­rer: Been­di­gung eines unwirk­sa­men Anstel­lungs­ver­tra­ges

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Folgen der EuGH-Rechtsprechung zur Arbeitszeiterfassung

Unter­des­sen haben sich zahl­rei­che Arbeits­rechts-Exper­ten, Poli­ti­ker und Gewerk­schaft­ler zur EuGH-Recht­spre­chung zur voll­stän­di­gen Arbeits­zeit­er­fas­sung zu Wort gemel­det. Fazit: Die neue Rechts­la­ge wird auch zu einer Anpas­sung der deut­schen Vor­schrif­ten für die Arbeits­zei­ten (ArbZG) füh­ren (vgl. dazu unse­re Bericht­erstat­tung aus Nr. 21/2019 zum EuGH, Urteil v. 14.5.2019, c‑55/18).