Für Arbeitnehmer gilt: Seit dem 1.1.2008 wird die Lebensarbeitszeit sukzessive auf das 67. Lebensjahr erhöht. Das BMF hat dazu klargestellt, dass für Geschäftsführer ab dem Geburtsjahrgang 1962 Pensionszusagen nur noch ab dem 67. Lebensjahr zugelassen sind (Randziffer 6a Abs. 8 ESt-Richtlinien). Folge: …