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Volkelt-Briefe

Keiner wird geschont: Kartellstrafe keine Betriebsausgabe

ob Bade­zim­mer­aus­stat­tun­gen, Süß­wa­ren, Bier oder Möbel: Längst sind es nicht mehr nur die „Gro­ßen“ einer Bran­che, die ins Visier der Kar­tell­be­hör­den gera­ten. In den letz­ten Jah­ren sind es auch mit­tel­stän­di­sche Unter­neh­men, die zu beträcht­li­chen Buß­geld­zah­lun­gen ver­ur­teilt wer­den. Andre­as Mundt, Chef des Bun­des­kar­tell­am­tes: „Die Bekämp­fung von Kar­tell­ver­stö­ßen betrifft alle Unter­neh­men, unab­hän­gig von der Bran­che und der Grö­ße“ (vgl. Nr. 30/2016).

Das hat Gründe: … 

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Archiv: Volkelt-Briefe

Volkelt-Brief 07/2017

Kei­ner wird geschont: Kar­tell­stra­fe kei­ne Betriebs­aus­ga­be + GF-Ver­gü­tung: Mehr Fest-Gehalt – weni­ger varia­ble Bezü­ge für Geschäfts­füh­rer +  GmbH-Inter­na: Bear­bei­ten Sie nur prä­zi­se Anfra­gen + Geld/Finanzen: Wann genügt die offe­ne Laden­kas­se? + Betriebs­un­ter­bre­chungs­ver­si­che­rung: So pro­fi­tiert das FA + Kos­ten: Mit frei­en Mit­ar­bei­tern lässt sich immer noch spa­ren +  GmbH-Kri­se: FA betei­ligt sich nicht mehr an Sanie­run­gen +  BISS

 

 

 

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Volkelt-Briefe

Kartellrecht: Unternehmen profitieren von der Wurstlücke

Über­ra­schen­de Wen­dung im Fall Tön­nies gegen das Bun­des­kar­tell­amt: Unter­des­sen haben die Kar­tell­be­hör­den das Ver­fah­ren gegen die Unter­neh­men der Tön­nies-Grup­pe ein­ge­stellt (vgl. Nr. 27/2015). Immer­hin ging es hier um Buß­gel­der um ins­ge­samt 128 Mio. EUR. Hin­ter­grund: Wäh­rend des Kar­tell­ver­fah­rens hat­te die Tön­nies-Grup­pe die Akti­vi­tä­ten der beschul­dig­ten Toch­ter­ge­sell­schaf­ten Bök­lun­der Plum­ro­se GmbH und der Köne­cke Fleisch­wa­ren­fa­brik auf ande­re Gesell­schaf­ten inner­halb der Unter­neh­mens­grup­pe über­tra­gen und die bei­den Fir­men gelöscht.

Fol­ge: