Mitarbeiter: Nutzen Sie Feste und Jubiläen – aber professionell + Neues Gesetz: Behörden bekommen noch mehr Kontrollbefugnisse + CMS: Die wichtigsten Unternehmens-Leitlinien für Ihre IT (II) + Geschäftsführer im US-Konzern: Gericht stärkt Kündigungsschutz + Kommunale GmbH: BMF erleichtert Zusammenveranlagung + Versäumnisse: Bundesarbeitsgericht verschont Geschäftsführer + BISS …
Schlagwort: Altersteilzeit
Versäumt es der Geschäftsführer das Wertguthaben aus einem Altersteilzeitarbeitsverhältnis gegen Insolvenz zu sichern, kann dieser nicht persönlich dafür haftbar gemacht werden (§ 7e Abs. 7 Satz 2 SGB IV). Danach gilt: Der Arbeitgeber oder ein organschaftlicher Vertreter haften nicht, wenn sie den Schaden nicht zu vertreten haben (BAG, Urteil vom 23.2.2016, 9 AZR 293/15). …
Volkelt-Brief 17/2015
Intuition: Stimmt die Chemie mit den Gesellschaftern noch? – Wie Sie ein Gespür dafür bekommen + Bürokratie-Abbau: Der Mindestlohn ist nur ein (kleiner) Baustein + Ressort-Geschäftsführer: Passen die Aufgaben und Qualifikationen noch? + Neues Urteil: Geschäftsführer können Laufbahn-Ende flexibler planen + Steuer: Unternehmensvertrag darf nicht nur auf dem Papier stehen + Betriebsprüfung: Finanzamts-sichere Kassensysteme kommen + BISS …
Viele Geschäftsführer haben zur Alterssicherung eine Pensionszusage mit der GmbH vereinbart. Problem bisher: Werden nicht alle steuerlichen Voraussetzungen eingehalten, drohen bei einer Betriebsprüfung saftige Nachzahlungen. Z. B., wenn eine sog. Überversorgung vorliegt. Das ist nach Auffassung der Finanzbehörden immer dann der Fall, wenn der Geschäftsführer nach dem Ausscheiden mehr als 75 % seines letzten Bruttoverdienstes aus seiner Altersversorgung erhält. So monieren die Finanzämter, wenn die Pensionszusage auf 75% des letzten Aktivbezugs vereinbart wird, für den Geschäftsführer aber zusätzlich eine Direktversicherung von der GmbH gezahlt wird. Kam es zu einer Betriebsprüfung, dann musste die überhöhte Pensionsrückstellung aufgelöst werden und dem Papier-Gewinn der GmbH zugeschlagen.