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Archiv: Volkelt-Briefe

Volkelt-Brief 27/2016

Volkelt-FB-01Mit­ar­bei­ter: Nut­zen Sie Fes­te und Jubi­lä­en – aber pro­fes­sio­nell + Neu­es Gesetz: Behör­den bekom­men noch mehr Kon­troll­be­fug­nis­se + CMS: Die wich­tigs­ten Unter­neh­mens-Leit­li­ni­en für Ihre IT (II) + Geschäfts­füh­rer im US-Kon­zern: Gericht stärkt Kün­di­gungs­schutz + Kom­mu­na­le GmbH: BMF erleich­tert Zusam­men­ver­an­la­gung  + Ver­säum­nis­se: Bun­des­ar­beits­ge­richt ver­schont Geschäfts­füh­rer + BISS

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Versäumnisse: Bundesarbeitsgericht verschont Geschäftsführer

Ver­säumt es der Geschäfts­füh­rer das Wert­gut­ha­ben aus einem Alters­teil­zeit­ar­beits­ver­hält­nis gegen Insol­venz zu sichern, kann die­ser nicht per­sön­lich dafür haft­bar gemacht wer­den (§ 7e Abs. 7 Satz 2 SGB IV). Danach gilt: Der Arbeit­ge­ber oder ein organ­schaft­li­cher Ver­tre­ter haf­ten nicht, wenn sie den Scha­den nicht zu ver­tre­ten haben (BAG, Urteil vom 23.2.2016, 9 AZR 293/15).

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Volkelt-Brief 17/2015

Volkelt-NLIntui­ti­on: Stimmt die Che­mie mit den Gesell­schaf­tern noch? – Wie Sie ein Gespür dafür bekom­men + Büro­kra­tie-Abbau: Der Min­dest­lohn ist nur ein (klei­ner) Bau­stein + Res­sort-Geschäfts­füh­rer: Pas­sen die Auf­ga­ben und Qua­li­fi­ka­tio­nen noch? + Neu­es Urteil: Geschäfts­füh­rer kön­nen Lauf­bahn-Ende fle­xi­bler pla­nen + Steu­er: Unter­neh­mens­ver­trag darf nicht nur auf dem Papier ste­hen + Betriebs­prü­fung: Finanz­amts-siche­re Kas­sen­sys­te­me kom­men +  BISS

 

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Neues Urteil: Als Geschäftsführer können SIE IHR Laufbahn-Ende flexibler planen

Vie­le Geschäfts­füh­rer haben zur Alters­si­che­rung eine Pen­si­ons­zu­sa­ge mit der GmbH ver­ein­bart. Pro­blem bis­her: Wer­den nicht alle steu­er­li­chen Vor­aus­set­zun­gen ein­ge­hal­ten, dro­hen bei einer Betriebs­prü­fung saf­ti­ge Nach­zah­lun­gen. Z. B., wenn eine sog. Über­ver­sor­gung vor­liegt. Das ist nach Auf­fas­sung der Finanz­be­hör­den immer dann der Fall, wenn der Geschäfts­füh­rer nach dem Aus­schei­den mehr als 75 % sei­nes letz­ten Brut­to­ver­diens­tes aus sei­ner Alters­ver­sor­gung erhält. So monie­ren die Finanz­äm­ter, wenn die Pen­si­ons­zu­sa­ge auf 75% des letz­ten Aktiv­be­zugs ver­ein­bart wird, für den Geschäfts­füh­rer aber zusätz­lich eine Direkt­ver­si­che­rung von der GmbH gezahlt wird. Kam es zu einer Betriebs­prü­fung, dann muss­te die über­höh­te Pen­si­ons­rück­stel­lung auf­ge­löst wer­den und dem Papier-Gewinn der GmbH zugeschlagen.