Laut Rechtsprechung der Arbeitsgerichte (so z. B. AG Frankfurt a. M., Urteil v. 3.11.2004, 11 Sa 648/03, dazu kritisch: BAG, Urteil v. 21.3.2012, 5 AZR 651/10) muss ein Arbeitnehmer bei seiner Freistellung den Firmenwagen in der Regel herausgeben. Das gilt auch für den Geschäftsführer einer GmbH, sofern im Anstellungsvertrag nichts anderes vereinbart ist. Eine entsprechende Formulierung …