Laut Kabinettsbeschluss werden GmbHs, die für Betriebsrenten Rückstellungen bilden, steuerlich entlastet werden. Dazu wird der Rechnungszins, nach dem die Höhe der Rückstellung berechnet wird, dem allgemein niedrigen Zinsniveau angepasst, indem der Durchschnittsberechnungszeitraum für diesen Zins von 7 auf 10 Jahre verlängert wird. Folge: Die Rückstellungen müssen in Zukunft nur noch moderat erhöht werden. Umgekehrt soll aber der so entstandene zusätzliche Bilanzgewinn nicht besteuert werden. …