Kategorien
Volkelt-Briefe

Vorsorge: Geschäftsführer-Altersversorgung wird entlastet

Laut Kabinetts­beschluss wer­den GmbHs, die für Betriebs­ren­ten Rück­stel­lun­gen bil­den, steu­er­lich ent­las­tet wer­den. Dazu wird der Rech­nungs­zins, nach dem die Höhe der Rück­stel­lung berech­net wird, dem all­ge­mein nied­ri­gen Zins­ni­veau ange­passt, indem der Durchschnitts­berechnungszeitraum für die­sen Zins von 7 auf 10 Jah­re ver­län­gert wird. Fol­ge: Die Rück­stel­lun­gen müs­sen in Zukunft nur noch mode­rat erhöht wer­den. Umge­kehrt soll aber der so ent­stan­de­ne zusätz­li­che Bilanz­ge­winn nicht besteu­ert werden. …