Nach einem aktuellen Urteil des Oberverwaltungsgerichts (OVG) Niedersachsen gibt es für die Pflichtmitglieds-Kritiker der IHKs wieder Chancen, Beitragsbescheide erfolgreich anzugehen. Danach müssen die IHK Lüneburg/Wolfsburg und Braunschweig die Beiträge für einige zurückliegende Jahre neu berechnen, weil die zugrunde liegende Wirtschaftsplanung der IHKs nicht den handelsrechtlichen Vorgaben entsprach. Dabei ging es um unzulässig hohe Rücklagen, mit denen die IHKs „mögliche wirtschaftliche Schwankungen in der Zukunft” ausgleichen wollten. Wer nicht selbst klagen will, sollte vorsorglich gegen den IHK-Beitragsbescheid Widerspruch einlegen – unter Hinweis auf eine fehlerhafte Wirtschaftsplanung (Quelle: OVG Niedersachsen, Urteile v. 17.9.2018, 8 LB 128/17, 8 LB 129/17, 8 LB 130/17, Revision zugelassen).
Schlagwort: 8 LB 129/17
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Volkelt-Brief 40/2018
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