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Volkelt-Briefe

Gestaltung: Geschäftsführer als Mini-Jobber

Um es vor­weg zu neh­men: JA – aber ! Nicht alle Unter­neh­men beschäf­ti­gen einen Geschäfts­führer, der im Full­time-Job für die GmbH tätig ist oder sein muss. So fal­len z. B. in der Ver­mö­gen ver­wal­ten­den GmbH, in der GmbH & Co. KG oder in der Frei­be­ruf­ler-GmbH oft nur weni­ge Geschäfts­füh­rungs-Auf­ga­ben an. Aus einem aktu­el­len Urteil des Finanz­ge­richts (FG) Baden-Würt­tem­berg ergibt sich hier eine inter­es­san­te Gestal­tungs­mög­lich­keit. Und zwar immer dann, wenn der Geschäfts­füh­rer nicht beherr­schend an der GmbH betei­ligt ist. Im Urteil heißt es näm­lich: „Der Geschäfts­füh­rer mit beherr­schen­der Betei­li­gung hat kei­nen Anspruch auf Lohn­steu­er-Pau­scha­lie­rung“ (§ 40a Abs. 2a EStG). …