„Geschäftliche Unerfahrenheit“ – so das Verwaltungsgericht Koblenz – „schützt nicht vor der Haftung für Steuerschulden“. So klar und unmissverständlich war schon lange nicht mehr in einem Urteil eines deutschen Gerichts nachzulesen, dass der Geschäftsführer einer GmbH/UG für nicht oder falsch deklarierte Steuern persönlich haftet (VG Koblenz, Urteil vom 13.11.2015, 5 K 526/15). …
Schlagwort: 5 K 526/15
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Volkelt-Brief 01/2016
Geschäftsführer-Pflichten: Unerfahrenheit schützt nicht vor Strafe + Fremd-Geschäftsführer: Die besten Argumente für eine Gehaltserhöhung+ GmbH-Steuern: Profitieren Sie vom Teileinkünfteverfahren + Geld: Geschäftsführer-Geburtstag zählt bei der Steuer + Steuerrecht: Kommunale GmbHs haben Anspruch auf Vorsteuererstattung + Vorsicht: Firmenwagen bei Nebentätigkeit des Geschäftsführers + BISS …