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Volkelt-Briefe

Formfrage: Die Gesellschafter müssen den Kapitalerhöhungsbetrag mindestens zu einem Viertel einzahlen

Beschlie­ßen die Gesell­schaf­ter eine Kapi­tal­erhö­hung, reicht es nicht aus, wenn das „auf dem Papier“ steht und dem Regis­ter­ge­richt ledig­lich gemel­det wird. Unab­hän­gig von der finan­zi­el­len Lage der GmbH …