Beschließen die Gesellschafter eine Kapitalerhöhung, reicht es nicht aus, wenn das „auf dem Papier“ steht und dem Registergericht lediglich gemeldet wird. Unabhängig von der finanziellen Lage der GmbH …
Beschließen die Gesellschafter eine Kapitalerhöhung, reicht es nicht aus, wenn das „auf dem Papier“ steht und dem Registergericht lediglich gemeldet wird. Unabhängig von der finanziellen Lage der GmbH …