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Archiv: Volkelt-Briefe

Volkelt-Brief 07/2019

Noch mehr Büro­kra­tie: EU will Ver­trau­ens­ar­beits­zeit kip­pen + GmbH/Finanzen: Passt Ihr Kal­ku­la­ti­ons­an­satz noch für Ihr Geschäfts­mo­dell? + Digi­ta­les: Die Erfolgs­ga­ran­ten hei­ßen Wachs­tum und Kapi­tal + Geschäfts­füh­rer auf Zeit: Kein Stimm­recht zum Ver­trags­en­de + GmbH/Steuer: Neu­er Basis­zins für das Ertrags­wert­ver­fah­ren EU: Pri­vat­in­sol­venz wird auf 3 Jah­re ver­kürzt + Neu­es Urteil: Kein Anspruch auf Lohn­gleich­heit +
Geschäftsführer/Firmenwagen:
Gericht befris­tet Schadensersatzanspruch

 

BISS die Wirt­schaft-Sati­re

 

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Volkelt-Briefe

Geschäftsführer/Firmenwagen: Gericht befristet Schadensersatzanspruch

Ein Käu­fer, der Ende 2017 ein von der Abgas­af­fä­re betrof­fe­nes Fahr­zeug, das zum Zeit­punkt des Kaufs bereits ein Soft­ware-Update erhal­ten hat­te, erwor­ben hat, kann kei­ne Scha­dens­er­satz­an­sprü­che gegen den Her­stel­ler gel­tend machen. Aus der Begrün­dung des Urteils: „Über die Pro­ble­ma­tik der ursprüng­li­chen Soft­ware zur Motor­steue­rung in Fahr­zeu­gen der betrof­fe­nen Bau­rei­hen hat­te der Her­stel­ler die Öffent­lich­keit bereits weit vor dem Okto­ber 2017 infor­miert” (Land­ge­richt Osna­brück, Urteil v. 30.1.2019, 2 O 2190/18).