Gründet eine Kommune eine GmbH, die auf einem Grundstück der Kommune eine Turnhalle errichtet und diese den örtlichen Vereinen gegen Kostendeckung vernietet, ist das kein Gestaltungsmissbrauch – auch dann, wenn die Turnhallen GmbH keine Mieteinnahmen erwirtschaftet. Folge: Die Kommunale GmbH ist zum vollen Vorsteuerabzug der Baukosten berechtigt (FG Münster, Urteil vom 3.11.2015, 15 K 1252/14 U). …
Schlagwort: 15 K 1252/14 U
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Volkelt-Brief 01/2016
Geschäftsführer-Pflichten: Unerfahrenheit schützt nicht vor Strafe + Fremd-Geschäftsführer: Die besten Argumente für eine Gehaltserhöhung+ GmbH-Steuern: Profitieren Sie vom Teileinkünfteverfahren + Geld: Geschäftsführer-Geburtstag zählt bei der Steuer + Steuerrecht: Kommunale GmbHs haben Anspruch auf Vorsteuererstattung + Vorsicht: Firmenwagen bei Nebentätigkeit des Geschäftsführers + BISS …