Fremd-Geschäftsführer dürfen – zumindest theoretisch – so viel verdienen wie Sie wollen. Für sie gibt es keine steuerliche „Angemessenheitsgrenze“. Anders als für den Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH. Verdient der unangemessen viel (also mehr als ein Geschäftsführer in einer vergleichbaren Position), …
Schlagwort: 13 K 125/09 F
Kategorien
Volkelt-Brief 09/2013
Themen heute: So einfach ist es, ein erfolgreiches mittelständisches Unternehmen zu kapern – ACHTUNG: Die Dramaturgie im Fall „Hess-Keuchten” + Geschäftsführer-Gehalt: Finanzgericht verbietet weitere Steuergestaltung + GmbH-Finanzen: Die Zinsen steigen – wie Sie als Unternehmer jetzt richtig reagieren (I) + Arbeitsrecht: Ihr Mitarbeiter kann nicht einfach hinschmeisen + Auszahlungen an die Gesellschafter: Veranlassen Sie nie Überweisungen auf Zuruf + Personalführung: Unfall auf dem Weg zur Raucherpause ist nicht versichert + WKD-Willkür: Erneute Schlappe für Internet-Pranger + BISS …