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Archiv: Volkelt-Briefe

Volkelt-Brief 17/2019

Geschäfts­füh­rer-Job: 10 Stun­den und immer für die GmbH unter­wegs + GmbH-Ver­kauf: Die neu­en Gesell­schaf­ter kön­nen Sie (raus) mob­ben  Digi­ta­les: So schrei­ben sich die neu­en Erfolgs­ge­schich­ten (II+ Form­sa­che: Gerichts­fest Pro­tol­lie­ren – Beschlüs­se, Ziel­ver­ein­ba­run­gen BAG aktu­ell: Fremd-Geschäfts­füh­rer ist kein Arbeit­neh­mer Steuer/GmbH – pri­vat: FG Müns­ter bie­tet Steu­er-Pod­cast Mit­ar­bei­ter: Min­dest­lohn gilt auch für aus­län­di­sche Spe­di­tio­nen Internet/Soziale medi­en: „Tag­gen” mit Ver­wei­sen ist Werbung

 

BISS die Wirt­schaft-Sati­re

 

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Volkelt-Briefe

Mitarbeiter: Mindestlohn gilt auch für ausländische Speditionen

Eine pol­ni­sche Spe­di­ti­on ließ gericht­lich prü­fen, inwie­weit sie die Arbeits­zei­ten für die in Deutsch­land ein­ge­setz­ten Fah­rer für die Behör­den bereit­stel­len muss. Dazu das Gericht: „Die Spe­di­ti­on unter­liegt den Doku­men­ta­ti­ons- und Bereit­hal­tungs­pflich­ten, denn das Min­dest­lohn­ge­setz fin­det auf sie Anwen­dung, obwohl sie in Polen ansäs­sig und auf die mit ihren Fah­rern geschlos­se­nen Arbeits­ver­trä­ge grund­sätz­lich pol­ni­sches Recht anwend­bar ist” (FG Ber­lin-Bran­den­burg, Urteil v. 16.1.2019, 1 K 1161/17).

Nach Auf­fas­sung des Gerichts ist nicht ent­schei­dend, wo der Arbeit­ge­ber sei­nen Fir­men­sitz hat bzw. nach wel­chen Regeln ein Arbeits­ver­trag abge­schlos­sen wur­de. Viel­mehr kommt es ein­zig dar­auf an, wo die Beschäf­ti­gung erbracht wird. Und die wird – ob Trans­port- oder Tran­sit­leis­tung – eben in Deutsch­land erbracht. Damit gel­ten die Vor­schrif­ten für den deut­schen Min­dest­lohn und die damit ver­bun­de­nen Neben­pflich­ten. Revi­si­on ist zugelassen.