Haftungsbeschränkte Unternehmergesellschaften (auch: Mini-GmbH) müssen ¼ des im Jahresabschluss ausgewiesenen Bilanzgewinns (- Verlustvortrag) in eine Rücklage einstellen § 5a Abs. 3 GmbH-Gesetz). Und zwar so lange, …
Haftungsbeschränkte Unternehmergesellschaften (auch: Mini-GmbH) müssen ¼ des im Jahresabschluss ausgewiesenen Bilanzgewinns (- Verlustvortrag) in eine Rücklage einstellen § 5a Abs. 3 GmbH-Gesetz). Und zwar so lange, …