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Volkelt-Briefe

Terminsache: Das neue „Transparenzregister” ist da

Zum 1.10.2017 sind alle Unter­neh­men und Kör­per­schaf­ten ver­pflich­tet, Auf­fäl­lig­kei­ten bei Finanz­trans­ak­tio­nen und Ver­stö­ße gegen kar­tell­recht­li­che Vor­schrif­ten dem neu­en Trans­pa­renz­re­gis­ter zu mel­den (§ 59 Geld­wä­sche­ge­setz). …