Um es vorweg zu nehmen: JA – aber ! Nicht alle Unternehmen beschäftigen einen Geschäftsführer, der im Fulltime-Job für die GmbH tätig ist oder sein muss. So fallen z. B. in der Vermögen verwaltenden GmbH, in der GmbH & Co. KG oder in der Freiberufler-GmbH oft nur wenige Geschäftsführungs-Aufgaben an. Aus einem aktuellen Urteil des Finanzgerichts (FG) Baden-Württemberg ergibt sich hier eine interessante Gestaltungsmöglichkeit. Und zwar immer dann, wenn der Geschäftsführer nicht beherrschend an der GmbH beteiligt ist. Im Urteil heißt es nämlich: „Der Geschäftsführer mit beherrschender Beteiligung hat keinen Anspruch auf Lohnsteuer-Pauschalierung“ (§ 40a Abs. 2a EStG). …