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Archiv: Volkelt-Briefe

Volkelt-Brief 19/2017

Gender”-GmbH: Rechts­pro­ble­me und mehr um die Frau­en­quo­te + Pflicht­ver­si­che­rung: Neu­es Urteil „befreit“ Fremd-Geschäfts­füh­rer + GmbH-Finan­zen: Neue Run­de bei den Bank­ge­büh­ren + GmbH-Recht (I): Neu­es Urteil zur Stimm­rechts­aus­übung + GmbH-Kri­se: Ver­bes­se­run­gen im Insol­venz­ver­fah­ren + GmbH-Recht (II): Kein Stimm­recht bei Bestel­lung eines Anwalts für die GmbH + GmbH-Steu­er: vGA in der GmbH & Co. KG + BISS

 

 

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GF/Finanzen: Verbesserungen im Insolvenzverfahren

Zum 15.4.2017 ist das Gesetz zur Ver­bes­se­rung der Rechts­si­cher­heit bei Anfech­tun­gen nach der Insol­venz­ord­nung in Kraft getre­ten. Vor­teil für betrof­fe­ne Unter­neh­men: Die Frist zur Anfech­tung einer Insol­venz wird im Regel­fall auf 4 Jah­re ver­kürzt (§ 133 InsO; bis­her: 10 Jah­re). Ganz prak­tisch bedeu­tet das, dass Unter­neh­men über die ihnen zuge­spro­che­ne Quo­te rechts­si­cher ver­fü­gen kön­nen. Sie müs­sen dann nicht mehr befürch­ten, dass sie in einem neu auf­ge­roll­ten Ver­fah­ren u. U. weni­ger Quo­te erhal­ten oder völ­lig leer ausgehen.

Das gilt auch für Arbeit­neh­mer. Auch die­se müs­sen dann nicht mehr bis zu 10 Jah­ren war­ten, bis ihre Ansprü­che aus Lohn­for­de­run­gen rechts­wirk­sam und unwi­der­ruf­lich zuge­spro­chen sind (§ 142 InsO).