Haben Sie schon einmal Kaufverhandlungen geführt, die ergebnislos abgebrochen wurden? Wie es nicht geht, zeigte zuletzt der missglückte Verkauf des Flughafens Hahn durch die Landesregierung von Rheinland-Pfalz an einen chinesischen Investor. Als Unternehmer haben Sie den Vorteil, dass Sie ein solches Invest ausschließlich unter wirtschaftlichen und nicht unter politischen Interessen eingehen. Und Sie sind es gewohnt, Risiko-Entscheidungen zu treffen, sich Informationen und Beratung einzuholen, Argumente und Fakten zu sammeln und Unsicherheiten abzuwägen und zu entscheiden.
Laut Handelsgesetzbuch (HGB) sind Sie ja ohnehin dazu verpflichtet, …
neue Geschäftsbeziehungen mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmannes anzugehen, Bonitätsprüfungen anzustellen und sich ein realistisches Bild von Ihrem Geschäftspartner zu verschaffen. Norm dazu ist § 347 HGB: „Wer aus einem Geschäft, das auf seiner Seite ein Handelsgeschäft ist, einem anderen zur Sorgfalt verpflichtet ist, hat für die Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns einzustehen“. Das ist die Generalnorm, an der Sie Ihr Handeln und Ihre Entscheidungen im Gerichtsfall messen lassen müssen, das ist Gemeinwissen für Unternehmer.