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Volkelt-Briefe

Strategische Invests: Sind und bleiben „Chefsache“

Haben Sie schon ein­mal Kauf­ver­hand­lun­gen geführt, die ergeb­nis­los abge­bro­chen wur­den? Wie es nicht geht, zeig­te zuletzt der miss­glück­te Ver­kauf des Flug­ha­fens Hahn durch die Lan­des­re­gie­rung von Rhein­land-Pfalz an einen chi­ne­si­schen Inves­tor. Als Unter­neh­mer haben Sie den Vor­teil, dass Sie ein sol­ches Invest aus­schließ­lich unter wirt­schaft­li­chen und nicht unter poli­ti­schen Inter­es­sen ein­ge­hen. Und Sie sind es gewohnt, Risi­ko-Ent­schei­­dun­gen zu tref­fen, sich Infor­ma­tio­nen und Bera­tung ein­zu­ho­len, Argu­men­te und Fak­ten zu sam­meln und Unsi­cher­hei­ten abzu­wä­gen und zu entscheiden.

Laut Han­dels­ge­setz­buch (HGB) sind Sie ja ohne­hin dazu verpflichtet, …

neue Geschäfts­beziehungen mit der Sorg­falt eines ordent­li­chen Kauf­man­nes anzu­ge­hen, Boni­täts­prü­fun­gen anzu­stel­len und sich ein rea­lis­ti­sches Bild von Ihrem Geschäfts­part­ner zu ver­schaf­fen. Norm dazu ist § 347 HGB: „Wer aus einem Geschäft, das auf sei­ner Sei­te ein Han­dels­ge­schäft ist, einem ande­ren zur Sorg­falt ver­pflich­tet ist, hat für die Sorg­falt eines ordent­li­chen Kauf­manns ein­zu­ste­hen“. Das ist die Gene­ral­norm, an der Sie Ihr Han­deln und Ihre Ent­schei­dun­gen im Gerichts­fall mes­sen las­sen müs­sen, das ist Gemein­wis­sen für Unternehmer.

Im Han­dels­blatt (2.8.2016, S. 29) gab es dazu einen ver­blüf­fen­den Hin­weis vom Chi­na-Invest-Exper­ten Huan­ping Zhang von Eura­si­en Con­sul­ting: „Spre­chen Sie mit den Top-Mana­gern des Inves­tors. Begnü­gen Sie sich nicht mit Ver­tre­tern des mitt­le­ren Manage­ments als Gesprächs­part­ner“. Das soll­te selbst­ver­ständ­lich sein und dürf­te für die meis­ten Unter­neh­mer auch selbst­ver­ständ­lich sein. Stra­te­gi­sche Invests sind – von bei­den Sei­ten her gese­hen – Chef-Sache. Bera­tung, Gut­ach­ten und Exper­ti­sen sind das eine. Die Ent­schei­dungs­ho­heit gibt der Unter­neh­mer ohne­hin nicht aus der Hand.

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