Zur Sicherung der Handlungsfähigkeit in der Zweipersonen-GmbH kann ein Schlichter (Schiedsgericht) eingesetzt werden. Vorteil: Es kommt in der Regel zu einer schnellen und rechtssicheren Lösung des Konfliktes zwischen den Gesellschaftern. Dazu muss entweder eine Schiedsklausel im Gesellschaftsvertrag vereinbart sein oder alle Gesellschafter schließen eine Schiedsvereinbarung ab.
Soll eine Schiedsklausel nachträglich in den Gesellschaftsvertrag aufgenommen werden, müssen alle Gesellschafter zustimmen. Außerdem müssen Sie festlegen, wie das Schiedsgericht besetzt wird. Üblich ist, dass die streitenden Parteien jeweils einen Schiedsrichter (StB, RA, WP) benennen. Die beiden Schiedsrichter wählen einen Obmann (Vertreter der IHK, Richter).