Das Finanzgericht (FG) Köln hat den Antrag eines Aktienkäufers auf Erstattung der Kapitalertragsteuer abgewiesen, der unter Verweis auf den im Aktien-Kaufvertrag vereinbarten Erstattungsanspruch die (doppelte) Rückzahlung der Steuer durchsetzen wollte. Jetzt wird in einem Musterverfahren vor dem Bundesfinanzhof (BFH) zu klären sein, ob sich ein solcher Rückzahlungsanspruch aus dem Steuerrecht bzw. aus definitorischen Lücken in der Gesetzgebung ergeben kann. Zur strafrechtlichen Bewertung von Cum-Ex-Geschäften vgl. Nr. 30/2019. Wir halten Sie auf dem Laufenden (FG Köln, Urteil v. 19.7.2019, 2 K 2672/17).
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