Bisher wurde Grunderwerbsteuer in der GmbH fällig, wenn sich durch die Übertragung von GmbH-Anteilen 95 % der Anteile in einer Hand vereinigen. Laut BFH gilt das aber nicht, …
wenn die Anteile als Schenkung übertragen werden (BFH, Urteil vom 23.5.2012, II R 21/10).
Für die Praxis: Sollte es bei der Übertragung (Schenkung) von GmbH-Anteilen doch dazu kommen, dass das Finanzamt darin einen grundsteuerpflichtigen Vorgang sieht, können Sie ebenfalls auf ein für Sie günstiges BFH-Urteil verweisen. Danach ist es möglich, eine fehlerhafte Anteilsübertragung nachträglich zu korrigieren (BFH, Urteil vom 18.4.2012, II R 51/11).