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Volkelt-Briefe

Steuergestaltung: Keine doppelte Erstattung von Kapitalertragsteuer

Zu Cum-Ex-Ge­­schäf­ten hat der BFH klar­ge­stellt, dass eine dop­pel­te Rück­zah­lung von Kapi­tal­ertrag­steu­er …bei Mehr­fach-Geschäf­ten durch die Finanz­be­hör­den nicht rech­tens ist. Der Ver­kauf unter Bedin­gun­gen (Rück­kaufs­op­ti­on ohne Wert­ver­lust) führt nicht zu einem wirt­schaft­li­chen Eigen­tum und berech­tigt damit nicht zu einem Anspruch auf Rück­zah­lung der Kapitalertrag­steuer (BFH, Urteil vom 17.4.2014, I R 2/12).

Für die Pra­xis: In die­sem lang und mit Span­nung erwar­te­ten Urteil geht es um Spe­ku­la­ti­ons­ge­schäf­te im zwei­stel­li­gen Mil­li­ar­den­be­reich. Da der BFH die­ses Urteil aber unter engen Vor­aus­set­zun­gen gefällt hat, bleibt abzu­war­ten, ob die­se Ent­schei­dung im Grund­satz auf alle bzw. ähn­lich gela­ger­ten offe­nen Steu­er­fäl­le ange­wan­det wird, oder ob im Ein­zel­fall der wei­te­re Kla­ge­weg für betrof­fe­ne Steu­er­zah­ler even­tu­ell noch zu einem ande­ren Ergeb­nis führt.

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