Zu Cum-Ex-Geschäften hat der BFH klargestellt, dass eine doppelte Rückzahlung von Kapitalertragsteuer …bei Mehrfach-Geschäften durch die Finanzbehörden nicht rechtens ist. Der Verkauf unter Bedingungen (Rückkaufsoption ohne Wertverlust) führt nicht zu einem wirtschaftlichen Eigentum und berechtigt damit nicht zu einem Anspruch auf Rückzahlung der Kapitalertragsteuer (BFH, Urteil vom 17.4.2014, I R 2/12).
Für die Praxis: In diesem lang und mit Spannung erwarteten Urteil geht es um Spekulationsgeschäfte im zweistelligen Milliardenbereich. Da der BFH dieses Urteil aber unter engen Voraussetzungen gefällt hat, bleibt abzuwarten, ob diese Entscheidung im Grundsatz auf alle bzw. ähnlich gelagerten offenen Steuerfälle angewandet wird, oder ob im Einzelfall der weitere Klageweg für betroffene Steuerzahler eventuell noch zu einem anderen Ergebnis führt.