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Volkelt-Briefe

Steuergestaltung: Beteiligungen von Mitarbeitern am Verkaufserlös der GmbH 

Eine zuläs­si­ge Form der Mit­ar­bei­ter­be­tei­li­gung besteht dar­in, die (lei­ten­den) Mit­ar­bei­ter an einem zukünf­ti­gen Ver­kaufs­er­lös zu betei­li­gen. Dazu der Bun­des­fi­nanz­hof (BFH): Ein­künf­te des Arbeit­neh­mers aus einem Ver­kauf der GmbH gehö­ren im Zeit­punkt des Zuflus­ses zu den Ein­künf­ten aus nicht­selb­stän­di­ger Tätig­keit und unter­lie­gen der Lohn­steu­er. Inter­es­sant: Der BFH stellt in sei­ner Urteils­be­grün­dung aus­drück­lich auf den „Zeit­punkt des Zuflus­ses” ab (BFH, Urteil v. 3.7.2019, VI R 12/16).

Dar­aus erge­ben sich kon­kre­te Gestal­tungs­hin­wei­se. So kön­nen Sie etwa in einem „Ver­trag über die Betei­li­gung am Ver­äu­ße­rungs­er­lös” ver­ein­ba­ren, dass die­ser zunächst auf ein Treu­hand­kon­to ein­ge­zahlt wird. Anschlie­ßend wird ein antei­li­ger Erlös den Mit­ar­bei­tern in jähr­li­chen Raten aus­ge­zahlt und mit Lohn­steu­er belas­tet. Wich­tig ist, dass die ver­trag­li­chen Ver­ein­ba­run­gen klar defi­niert sind und die­se Ver­ein­ba­run­gen auch tat­säch­lich so umge­setzt wer­den. Älte­re Arbeit­neh­mer kön­nen so ihre Arbeits­ein­künf­te stü­ckeln und damit eine antei­li­ge Lohn­steu­er auf meh­re­re Jah­re verteilen.

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