In der mündlichen Verhandlung vor dem Bundesverfassungsgericht um die Erbschaftsteuerregelung für Betriebsvermögen hat das Gericht grundlegende Kritik an der derzeitigen Regelung erkennen lassen. Kritisiert wird unter anderem, dass es keine Vermögensobergrenzen bei der Befreiung von der Erbschaftssteuer gibt oder dass eine Begünstigung beim so genannten Verwaltungsvermögen erst ab einer Grenze von mehr als 50 % ausgeschlossen wird.
Der Deutsche Steuerberaterverband geht davon aus, dass die bestehende Regelung zur Steuerbefreiung von Firmen-Erben keinen Bestand haben wird und rät dazu, anstehende Betriebsübertragungen zügig abzuwickeln (DStV, Mitteilung vom 29.7.2014).
Bestandskräftige Steuerbescheide genießen den sog. Vertrauensschutz. Wer vor dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts, dass im Herbst 2014 erwartet wird, Betriebsvermögen rechtzeitig überträgt und dies mit bestandskräftigem Steuerbescheid durchgesetzt hat, muss keine nachträglichen Korrekturen im Besteuerungsverfahren fürchten.