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Volkelt-Briefe

Steuerberater muss Unregelmäßigkeiten dem FA melden

Seit 1.1.2012 gel­ten die neu­en Vor­schrif­ten des Geld­wä­sche­ge­set­zes. Danach wer­den die Mit­glie­der der frei­en Beru­fe (Rechts­an­wäl­te, Steu­er­be­ra­ter, Wirt­schafts­prü­fer) zu erwei­ter­ten und spe­zi­fi­zier­ten Sorgfaltspflichten …

ange­hal­ten und ihnen zusätz­li­chen Mit­tei­lungs­pflich­ten an die Behör­den vorgeschrieben.

Das bedeu­tet auch, dass Steu­er­be­ra­ter bei Auf­fäl­lig­kei­ten, die ihnen bei ihren Man­dan­ten vor­kom­men, von sich aus tätig wer­den müs­sen. Laut Deut­schem Steu­er­be­ra­ter­ver­band heißt das: „So muss er z. B. bei einer neu­en Geschäfts­be­zie­hung die Iden­ti­tät des Man­dan­ten­fest­ge­stellt und über­prüft sowie wäh­rend der Geschäfts­be­zie­hung kon­ti­nu­ier­lich über­wacht wer­den“. Der Begriff „Ver­dachts­an­zei­ge“ wird ersetzt durch „Ver­dachts­mel­dung“, um die Asso­zia­ti­on zu dem Begriff „Straf­an­zei­ge“ zu unter­bin­den, die in der Ver­gan­gen­heit dazu führ­te, das Ver­dachts­fäl­le nicht gemel­det wur­den. Nun­mehr sol­len alle Trans­ak­tio­nen und Geschäfts­be­zie­hun­gen, die aus Sicht der Steu­er­be­ra­ter mit Geld­wä­sche zusam­men­hän­gen könn­ten, gemel­det wer­den, ohne dass der Bera­ter vor­her eine recht­li­che Prü­fung durch­füh­ren muss.

Für die Pra­xis: Geben Sie kla­re Anwei­sun­gen über alle Rech­nungs­stel­lun­gen Ihrer Fir­ma zu Zweck und Vor­gang, der der Über­wei­sung zugrun­de liegt. Han­delt es sich um grö­ße­re Zah­lun­gen, deren Gegen­leis­tung nicht ein­deu­tig zu machen ist, soll­ten Sie die­sen Vor­gang von sich aus mit dem Steu­er­be­ra­ter bespre­chen und ihm die ent­spre­chen­den Zusatz­in­for­ma­tio­nen geben.

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