Der BFH hat das Abzugsverbot für die Gewerbesteuer bei der Ermittlung des Gewinnes von GmbHs bestätigt. Damit steht fest, dass die seit 2008 eingeführte Gesetzesänderung zur Abzugsfähigkeit der Gewerbesteuer rechtlich nicht mehr weiter angegangen werden kann (Urteil vom 16.1.2014, I R 21/12).
Laut BFH verstößt das Abzugsverbot für die Gewerbesteuer bei den Betriebsausgaben weder gegen den verfassungsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatz noch tangiert dies die sog. Eigentumsgarantie des Grundrechts.