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Volkelt-Briefe

Steuer: Gewerbesteuer erhöht GmbH-Gewinn

Der BFH hat das Abzugs­ver­bot für die Gewer­be­steu­er bei der Ermitt­lung des Gewin­nes von GmbHs bestä­tigt. Damit steht fest, dass die seit 2008 ein­ge­führ­te Geset­zes­än­de­rung zur Abzugs­fä­hig­keit der Gewer­be­steu­er recht­lich nicht mehr wei­ter ange­gan­gen wer­den kann (Urteil vom 16.1.2014, I R 21/12).

Laut BFH ver­stößt das Abzugs­ver­bot für die Gewer­be­steu­er bei den Betriebs­aus­ga­ben weder gegen den ver­fas­sungs­recht­li­chen Gleich­be­hand­lungs­grund­satz noch tan­giert dies die sog. Eigen­tums­ga­ran­tie des Grundrechts.

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