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Volkelt-Briefe

Risiko-Minimierung: Der Justitiar im Geschäftsführungs-Team

9 der 50 größ­ten US-Fir­men wer­den inzwi­schen von Juris­ten geführt. Vor­teil: Der Jus­ti­ti­ar mit Res­sort­ver­ant­wor­tung über­nimmt alle Haf­tungs­ri­si­ken – ver­gleich­bar dem kauf­män­ni­schen Geschäfts­füh­rer, der für Rech­nungs­we­sen und Steu­ern ver­ant­wort­lich zeich­net. Die übri­gen Res­sort-Geschäfts­­­füh­rer genü­gen Ihrer Pflicht, wenn sie sich regel­mä­ßig infor­mie­ren las­sen. Das eige­ne Haf­tungs­ri­si­ko ist weg­de­le­giert – wenigs­tens zum größ­ten Teil. Für die mit­tel­stän­di­sche GmbH taugt das aller­dings nur bedingt. Hier geht Nichts ohne den unter­neh­me­ri­schen Geschäfts­füh­rer. Er muss die Bran­che ken­nen, Geschäfts­fel­der nach vor­ne aus­rich­ten und „in Pro­duk­ten“ denken.

Recht­lich kom­pli­zier­te Ent­schei­dungs-Sach­ver­hal­te müs­sen grund­sätz­lich vor­her juris­tisch geprüft wer­den (Bau­vor­ha­ben, Kün­di­gun­gen, Geneh­mi­gun­gen usw.). Immer belieb­ter ist fol­gen­des Modell: Sol­len alle juris­ti­sche Rah­men­be­din­gun­gen grund­sätz­lich über­ar­bei­tet wer­den (z. B. ein­mal im Jahr die AGB, alle Ver­trags­mus­ter, Betriebs­ver­ein­ba­rung, Geschäfts­ord­nung usw.) wird für eine befris­te­te Zeit (3 Mona­te) ein Rechts­an­walt als Jus­ti­ti­ar ein­ge­stellt. Das ist in der Regel deut­lich güns­ti­ger als die Ein­schal­tung einer exter­nen Kanzlei.

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