9 der 50 größten US-Firmen werden inzwischen von Juristen geführt. Vorteil: Der Justitiar mit Ressortverantwortung übernimmt alle Haftungsrisiken – vergleichbar dem kaufmännischen Geschäftsführer, der für Rechnungswesen und Steuern verantwortlich zeichnet. Die übrigen Ressort-Geschäftsführer genügen Ihrer Pflicht, wenn sie sich regelmäßig informieren lassen. Das eigene Haftungsrisiko ist wegdelegiert – wenigstens zum größten Teil. Für die mittelständische GmbH taugt das allerdings nur bedingt. Hier geht Nichts ohne den unternehmerischen Geschäftsführer. Er muss die Branche kennen, Geschäftsfelder nach vorne ausrichten und „in Produkten“ denken.
Rechtlich komplizierte Entscheidungs-Sachverhalte müssen grundsätzlich vorher juristisch geprüft werden (Bauvorhaben, Kündigungen, Genehmigungen usw.). Immer beliebter ist folgendes Modell: Sollen alle juristische Rahmenbedingungen grundsätzlich überarbeitet werden (z. B. einmal im Jahr die AGB, alle Vertragsmuster, Betriebsvereinbarung, Geschäftsordnung usw.) wird für eine befristete Zeit (3 Monate) ein Rechtsanwalt als Justitiar eingestellt. Das ist in der Regel deutlich günstiger als die Einschaltung einer externen Kanzlei.