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Volkelt-Briefe

Rechte des Geschäftsführers bei GmbH-Anmeldung

Das Regis­ter­ge­richt kann nicht ver­lan­gen, dass der Geschäfts­füh­rer auf Buß­geld­ver­fah­ren im Aus­land, die in Deutsch­land mit Straf­recht bedroht sind, bei sei­ner Bestel­lung zum Geschäfts­füh­rer aus­drück­lich hin­zu­weist (OLG Mün­chen, Beschluss vom 18.6.2014, 31 Wx 250/14, Quel­le: GmbH-Rund­schau, 2014, 869).

Nach dem Wort­laut des Geset­zes (§ 6 GmbH-Gesetz) muss der Geschäfts­füh­rer ledig­lich ver­si­chern, dass kei­ne vor­sätz­lich began­ge­nen Straf­ta­ten – aus dem In- oder Aus­land – sei­ner Bestel­lung entgegenstehen.

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