Auch die GmbHs, für die in den Gremien und in der 2. Management-Ebene die Frauenquote gilt (vgl. dazu Nr. 27/2015) müssen mit einem Bußgeld von bis zu 50.000 € rechnen, wenn Sie dazu keine oder nur unvollständige Angaben in ihrem Lagebericht veröffentlichen. Der Bundesanzeigerverlag wurde dazu verpflichtet, entsprechende Hinweise an das Bundesamt für Justiz (BfJ) zu melden. Das betrifft alle mitbestimmten Unternehmen (AG, GmbH, KGaA) mit mehr als 500 Beschäftigten (Sprecher des BfJ auf Handelsblatt-Anfrage).
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