Der fristlos gekündigte Fremd-Geschäftsführer hat ausnahmsweise Anspruch auf ein Kündigungsschutzverfahren, wenn er wie ein Arbeitnehmer einzustufen ist – also … einem weit reichendem arbeitsbegleitenden und verfahrensorientierten Weisungsrecht durch die GmbH-Gesellschafter unterliegt (ArbG Stuttgart, Urteil vom 21.12.2016, 26 Ca 735/16).
Im Geschäftsführer-Dienstvertrag war vereinbart (§ 10 Abs. 7): „Im Fall der Abberufung sowie im Fall der Kündigung endet das Geschäftsführeramt mit dem Zugang der Mitteilung über die Abberufung bzw. über die Kündigung“. Diese Vereinbarung gilt. Der Geschäftsführer hat keinen Anspruch auf Arbeitnehmerrechte.