Geschmacksmuster werden seit 1.1.2014 als eingetragenes Design beim Deutschen Patentamt geführt. Damit verbunden ist …
eine Erleichterung im Eintragungsverfahren. Mehrere Designs können künftig in einer Sammelanmeldung zusammengefasst werden, auch wenn sie unterschiedlichen Warenklassen angehören. Einfacher wird auch der Zugang zu Bekanntmachungen zum Ausstellungsschutz. Diese werden nicht mehr im Bundesgesetzblatt sondern im elektronischen Bundesanzeiger veröffentlicht. Zur Online-Design-Anmeldung > https://direkt.dpma.de/design (DPMA mit Mitteilung vom 7.1.2014).
Auch das sog. Nichtigkeitsverfahren wird vereinfacht. Dazu genügt in Zukunft ein formloser Antrag bei der Designabteilung > Deutsches Patent- und Markenamt, Stelle Jena, 07738 Jena, info@dpma.de. Im Zivilprozess kann die Nichtigkeit nur noch durch Erhebung einer Widerklage bei den Design-Gerichten der Länder durchgesetzt werden.