Kategorien
Volkelt-Briefe

Recht: Geschmacksmuster wird zum eingetragenen Design

Geschmacks­mus­ter wer­den seit 1.1.2014 als ein­ge­tra­ge­nes Design beim Deut­schen Patent­amt geführt. Damit ver­bun­den ist …

eine Erleich­te­rung im Ein­tra­gungs­ver­fah­ren. Meh­re­re Designs kön­nen künf­tig in einer Sam­mel­an­mel­dung zusam­men­ge­fasst wer­den, auch wenn sie unter­schied­li­chen Waren­klas­sen ange­hö­ren. Ein­fa­cher wird auch der Zugang zu Bekannt­ma­chun­gen zum Aus­stel­lungs­schutz. Die­se wer­den nicht mehr im Bun­des­ge­setz­blatt son­dern im elek­tro­ni­schen Bun­des­an­zei­ger ver­öf­fent­licht. Zur Online-Design-Anmel­dung > https://direkt.dpma.de/design  (DPMA mit Mit­tei­lung vom 7.1.2014).

Auch das sog. Nich­tig­keits­ver­fah­ren wird ver­ein­facht. Dazu genügt in Zukunft ein form­lo­ser Antrag bei der Desi­gn­ab­tei­lung > Deut­sches Patent- und Marken­amt, Stel­le Jena, 07738 Jena, info@dpma.de. Im Zivil­pro­zess kann die Nich­tig­keit nur noch durch Erhe­bung einer Wider­kla­ge bei den Design-Gerich­ten der Län­der durch­ge­setzt werden.

Schreibe einen Kommentar