Die Bundesregierung plant die Europäische Richtlinie 2012/17/EU zur „Vereinheitlichung der Kommunikation der europäischen Handelsregister“ zügig in deutsches Recht umzusetzen. Damit will die Bundesregierung die Regelungen im Handelsgesetzbuch (HGB) so verändern, dass der Zugriff auf alle deutschen und europäischen Handelsregister-Eintragungen für jedermann möglich wird. Im Kleingedruckten heißt es dazu in einer Stellungnahme der Bundesregierung „zusätzlich soll es eine einheitliche europäische Kennung für Kapitalgesellschaften geben“.
Im Klartext: Auch die Unternehmensdaten aus dem elektronischen Unternehmensregister (Jahresabschlüsse, Anhand, Lagebericht usw.) werden europaweit transparent. Dazu muss man wissen, dass in den meisten europäischen Ländern ein vergleichbares Register nicht existiert bzw. von den Behörden gegen Verstöße nicht so konsequent vorgegangen wird wie in Deutschland.