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Volkelt-Briefe

Private GmbH darf keine behördlichen Bescheide verschicken

Eine Behör­de darf kei­ne juris­ti­sche Per­son des Pri­vat­rechts (hier: eine GmbH) damit beauf­tra­gen, Beschei­de … in ihrem Auf­trag zu ver­schi­cken (Ober­ver­wal­tungs­ge­richt Baut­zen, Urteil vom 3.12.2013, 4 A 567/11).

Damit setzt das Ver­wal­tungs­ge­richt der weit ver­brei­te­ten Pra­xis von Behör­den eine kla­re Gren­ze, wenn die­se ein­zel­ne Tätig­kei­ten aus­la­gern wol­len. Die Über­tra­gung zur Ver­sen­dung von behörd­li­chen Beschei­ni­gun­gen ist nur dann rechts, wenn es dazu eine ent­spre­chen­de gesetz­li­che Grund­la­ge gibt.

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