Eine Behörde darf keine juristische Person des Privatrechts (hier: eine GmbH) damit beauftragen, Bescheide … in ihrem Auftrag zu verschicken (Oberverwaltungsgericht Bautzen, Urteil vom 3.12.2013, 4 A 567/11).
Damit setzt das Verwaltungsgericht der weit verbreiteten Praxis von Behörden eine klare Grenze, wenn diese einzelne Tätigkeiten auslagern wollen. Die Übertragung zur Versendung von behördlichen Bescheinigungen ist nur dann rechts, wenn es dazu eine entsprechende gesetzliche Grundlage gibt.