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Volkelt-Briefe

Preisabsprachen: EuGH macht den Weg frei für noch höhere Strafen

Rech­net man die Stra­fen der EU-Kar­tell­be­hör­den und der natio­na­len Kar­tell­äm­ter zusam­men, ergibt sich unter­des­sen ein Mil­li­ar­den­be­trag, den die betrof­fe­nen Unter­neh­men zusätz­lich an die Staats­haus­hal­te zah­len müs­sen. Auch immer mehr mit­tel­stän­di­sche Unter­neh­men gera­ten ins Visier der Fahn­der. Was tun?Wir berich­ten regel­mä­ßig zu dem recht­lich nach wie vor höchst umstrit­te­nen Vor­ge­hen und Ver­fah­ren (vgl. Nr. 16/2014). Jetzt gibt es ein neu­es Urteil des Euro­päi­schen Gerichts­hofs (EuGH), wonach Kar­tell­ver­ge­hen für die betrof­fe­nen Unter­neh­men noch teu­rer wer­den. Hin­ter­grund: Die kar­tell­be­tei­lig­ten Unte­neh­men müs­sen in Zukunft Scha­dens­er­satz sogar an unbe­tei­lig­te Drit­te zahlen.

Bei­spiel: Ein am Kar­tell nicht betei­lig­tes Unter­neh­men ver­langt von sei­nen Kun­den eben­falls den über­teu­er­ten Kar­tell­preis. Der Kun­de hat also mehr bezahlt als er im Wett­be­werb zah­len müss­te. Dazu der EuGH: „Die­ser Kun­de kann dann Scha­dens­er­satz von den Unter­neh­men (vom Kar­tell) ver­lan­gen, denen die Preis­ab­spra­che nach­ge­wie­sen wur­de“ (EuGH, Urteil vom 5.6.2014, C‑557/12).

Das ist ein recht­li­ches „Novum“ und wäre wohl nach deut­schem Recht nicht durch­setz­bar. Laut EuGH besteht zwi­schen den Kar­tell­par­tei­en und dem geschä­dig­ten Drit­ten zwar kei­ner­lei ver­trag­li­che Bezie­hung. Aber der Scha­den ist durch das Kar­tell ver­ur­sacht. In der Pra­xis müs­sen Sie davon aus­ge­hen, dass in den übli­cher­wei­se davon betrof­fe­nen Bran­chen (z. B. Zulie­fe­rer) indi­rekt betrof­fene Unter­neh­men nach Kar­tell­ent­schei­dun­gen grund­sätz­lich durch ihre Rechts­be­ra­ter (Rechts­abteilungen) prü­fen las­sen, ob sie Scha­dens­er­satz­an­sprü­che stel­len kön­nen. Umge­kehrt gilt: Muss­ten Sie über­höh­te Prei­se im Ein­kauf zah­len, kön­nen Sie jetzt auch prü­fen las­sen, ob Sie Scha­dens­er­satz ein­for­dern kön­nen, auch wenn Sie von einem nicht am Kar­tell betei­lig­ten Unter­neh­men (zu über­höh­ten Prei­sen) ein­kau­fen mussten.

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