Rechnet man die Strafen der EU-Kartellbehörden und der nationalen Kartellämter zusammen, ergibt sich unterdessen ein Milliardenbetrag, den die betroffenen Unternehmen zusätzlich an die Staatshaushalte zahlen müssen. Auch immer mehr mittelständische Unternehmen geraten ins Visier der Fahnder. Was tun?Wir berichten regelmäßig zu dem rechtlich nach wie vor höchst umstrittenen Vorgehen und Verfahren (vgl. Nr. 16/2014). Jetzt gibt es ein neues Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH), wonach Kartellvergehen für die betroffenen Unternehmen noch teurer werden. Hintergrund: Die kartellbeteiligten Untenehmen müssen in Zukunft Schadensersatz sogar an unbeteiligte Dritte zahlen.
Beispiel: Ein am Kartell nicht beteiligtes Unternehmen verlangt von seinen Kunden ebenfalls den überteuerten Kartellpreis. Der Kunde hat also mehr bezahlt als er im Wettbewerb zahlen müsste. Dazu der EuGH: „Dieser Kunde kann dann Schadensersatz von den Unternehmen (vom Kartell) verlangen, denen die Preisabsprache nachgewiesen wurde“ (EuGH, Urteil vom 5.6.2014, C‑557/12).