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Volkelt-Briefe

Pflichtversicherung: Rückzahlungen sind keine vGA

Zahlt die GmbH an die Ehe­frau des Gesell­schaf­ter-Geschäfts­füh­rers zu unrecht abge­führ­te Bei­trä­ge zur Ren­ten­ver­si­che­rung aus, han­delt es sich … nicht um eine ver­deck­te Gewinn­aus­schüt­tung. Vor­aus­set­zung: Der Arbeits­ver­trag mit der an der GmbH betei­lig­ten und mit­ar­bei­ten­den Gesell­schaf­te­rin ent­spricht den zwi­schen Drit­ten zu ver­ein­ba­ren­den Bedin­gun­gen (BFH, Urteil vom 21.10.2014, VIII R 21/12).

Das Ver­fah­ren betrifft Rück­zah­lun­gen der Sozi­al­ver­si­che­rung an die Ehe­gat­tin des Gesell­schaf­ter-Geschäfts­füh­rers, die auf­grund ihrer Betei­li­gung an der GmbH als nicht sozi­al­ver­si­che­rungs­pflich­tig ein­zu­stu­fen war und die auf­grund des (übli­chen) Arbeits­ver­tra­ges Anspruch auf eine ent­spre­chen­de Brut­to­ver­gü­tung hatte.

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