Zahlt die GmbH an die Ehefrau des Gesellschafter-Geschäftsführers zu unrecht abgeführte Beiträge zur Rentenversicherung aus, handelt es sich … nicht um eine verdeckte Gewinnausschüttung. Voraussetzung: Der Arbeitsvertrag mit der an der GmbH beteiligten und mitarbeitenden Gesellschafterin entspricht den zwischen Dritten zu vereinbarenden Bedingungen (BFH, Urteil vom 21.10.2014, VIII R 21/12).
Das Verfahren betrifft Rückzahlungen der Sozialversicherung an die Ehegattin des Gesellschafter-Geschäftsführers, die aufgrund ihrer Beteiligung an der GmbH als nicht sozialversicherungspflichtig einzustufen war und die aufgrund des (üblichen) Arbeitsvertrages Anspruch auf eine entsprechende Bruttovergütung hatte.