Als Geschäftsführer einer Kleinst-GmbH müssen Sie die Jahresabschlüsse 2011 wie bisher veröffentlichen. Die geplanten Erleichterungen …gelten erst ab Jahresabschluss 2012 – also für den Jahresabschluss nach dem Bilanzstichtag 30.12.2012. Darauf weist das Bundesamt für Justiz (BfJ) jetzt per Pressemitteilung ausdrücklich hin.
Für die Praxis: Gehen Sie davon aus, dass das BfJ ernst macht. Danach sollten Sie spätestens nach der ersten Bußgeldandrohung innerhalb von 6 Wochen fehlende Unterlagen im elektronischen Unternehmensregister nachreichen. Auch die Verwaltungsgebühr von 53,50 € für die Mahnung wird dann durchgesetzt. Sonst wird es teuer (Bußgeld: bis 2.500,00 €)