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Volkelt-Briefe

Personalführung: Unfall auf dem Weg zur Raucherpause ist nicht versichert

Eine auf dem Weg von und zur Rau­cher­pau­se erlit­te­ne Ver­let­zung des Arbeitnehmers …

gehört nicht zur unfall­ver­si­che­rungs­ge­schütz­ten Tätig­keit des Arbeit­neh­mers. Des­halb hat er kei­nen Anspruch auf Leis­tun­gen der Unfall­ver­si­che­rung auf Heil­be­hand­lung, Ver­letz­ten­geld oder auf Ren­te aus der gesetz­li­chen Unfall­ver­si­che­rung (SG Ber­lin, Urteil vom 23.1.2013, S 68 U 577/12).

Für die Pra­xis: Pro­ble­ma­tisch ist die­se Rechts­la­ge ins­be­son­de­re dann, wenn einer Ihrer Arbeit­neh­mer wegen eines gene­rel­len Rauch­ver­bo­tes im Unter­neh­men die Rau­cher­pau­se auf der Stra­ße ver­bringt und den damit ver­bun­de­nen Risi­ken aus­ge­setzt ist. Als vor­sorg­li­cher Arbeit­geber soll­ten Sie Ihre rau­chen­den Mit­ar­bei­ter auf die­ses zusätz­li­che Risi­ko hin­wei­sen. Es gilt: Der Weg zur Kan­ti­ne ist unfall­ver­si­chert, der Weg in die Rau­cher­pau­se aber nicht. Für´s Pro­to­koll: „Der Arbeit­neh­mer war auf dem Weg zur Kan­ti­ne“.

Mein Lese­tipp fürs Wochen­en­de: Die Kunst des klu­gen Handelns

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