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Pensionszusage: SIE können den vollen Anspruch gegen die GmbH durchsetzen

Geschäfts­füh­rer kann Pen­si­ons­an­spruch gegen die GmbH durch­set­zen: Wur­de für die Pen­si­ons­zu­sa­ge eine Rück­de­ckungs­ver­si­che­rung abge­schlos­sen, kann der Geschäfts­füh­rer …sei­nen Pen­si­ons­an­spruch in vol­ler Höhe gegen die GmbH durch­set­zen (OLG Stutt­gart, Beschluss v. 28.7.2017, 15 UF 251/16).

Im Urteils­fall gab es eine Deckungs­lü­cke zwi­schen der dem Geschäfts­füh­rer zuge­sag­ten Höhe der Pen­si­on und der abge­schlos­se­nen Rück­de­ckungs­ver­si­che­rung. Dazu das OLG Stutt­gart: Das darf nicht zu Las­ten des Geschäfts­füh­rers gehen. Der hat einen Anspruch auf die ihm zuge­sag­te Pen­si­on – und zwar in der ver­trag­lich ver­ein­bar­ten Höhe.

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