Das LAG Baden-Württemberg hat jetzt vorgegeben, wie …
die Abgrenzung zwischen Werk-/Dienstvertrag und Arbeitnehmerüberlassung in Zukunft von den Arbeitsgerichten vorzunehmen ist (Daimler/IT-Systemhaus). Wichtig: Entscheidend sind die faktischen Verhältnisse vor Ort und nicht das, was im Vertrag steht (LAG Baden-Württemberg, Urteil vom 1.8.2013, 2 Sa 6/13).
Nach den Presseberichten über Schein-Werkverträge schauen die Arbeitsgerichte jetzt ganz genau hin, wenn es um die rechtliche Würdigung und Nachprüfung geht. Mit diesem Urteil hat das Landesarbeitsgericht die Voraussetzungen dafür geschaffen, dass bereits auf Ebene der Arbeitsgerichte konkret geprüft werden muss, was tatsächlich passiert. Fazit: Bereits bei geringfügiger Einbindung in den betrieblichen Ablauf dürfen Werkverträge in Zukunft kaum noch durchgehen.