Erledigt der Steuerberater die Steuern der GmbH, ist der 31.12. des Folgejahres Termin zur Einreichung der Steuererklärungen (ohne Steuerberater: 31.5.). Kündigt der Geschäftsführer der GmbH den Beratervertrag, wird diese Fristverlängerung nicht … automatisch beendet. Nur wenn das Finanzamt die Fristverlängerung zurücknimmt und eine neue Frist setzt, macht sich der Geschäftsführer wegen Steuerhinterziehung strafbar, wenn er nicht bis zum 31.12. des Jahres oder zu der neu gesetzten Frist die Steuererklärungen einreicht (BGH, Urteil vom 12.6.2013, 1 StR 6/13).
Gehen Sie davon aus, dass der Steuerberater bei Kündigung des Mandats das von sich aus dem Finanzamt melden wird, um Haftungskonsequenzen auszuschließen. Dann muss das Finanzamt handeln. Bestätigt das Finanzamt die Beendigung des Mandats, sollten Sie unbedingt das Kleingedruckte im FA-Schreiben beachten. Wird hier auf Fristen verwiesen (§ 149 AO) sollten Sie die Steuererklärungen der GmbH sofort vorlegen oder Ihren neuen Steuerberater benennen.