Erst letzte Woche gab es wieder einmal den Hilferuf eines Kollegen, dem das Finanzamt sämtliche Konten dicht gemacht hatte. Was tun? In vielen Fällen erfahren die Kollegen von einer Kontosperrung erst über Geschäftspartner oder Lieferanten, deren Rechnungen nicht fristgerecht beglichen werden. Dieter M. z. B., Geschäftsführer mehrerer Gastro-Betriebe, war ziemlich verärgert über die Sperrung seiner Konten durch das Finanzamt. Selbst sein Ansprechpartner bei der Sparkasse wusste nicht einmal über die Aktion der Finanzbehörden Bescheid. Die Folgen sind unangenehm. Unangenehm, weil M. feststellen musste, dass der sich beschwerende Lieferant nicht der einzige war, dessen Rechnungen nicht beglichen wurden.
Beim Nachtelefonieren musste er feststellen, dass …seit zwei Tagen keine Rechnung mehr beglichen wurde und auch das Lasteinzugsverfahren nicht mehr durchgeführt wurde. Bei allen Lieferanten musste sich M. entschuldigen. Und darüber hinaus ärgerlich, weil er nicht beeinflussen kann, ob sich seine Geschäftspartner Gedanken um seine Liquiditätslage machen. Im Nachhinein stellte sich heraus, dass M. „ständig“ Post vom Finanzamt kommt. Zum Teil handelt es sich um Steuerforderungen, die bereits angewiesen wurden und sich unterdessen schon erledigt haben. M. musste also jeden Bescheid zunächst gründlich prüfen, um zu wissen, wie er darauf richtig reagieren muss. Das kostet Zeit und gelegentlich auch Nerven, z. B. wenn sich später herausstellt, dass der Bescheid fehlerhaft ausgestellt wurde.
Im Kleingedruckten behält sich das Finanzamt eine solche Maßnahme vor. In der Praxis wird das auch schnell umgesetzt, z. B. dann, wenn der Steuerzahler schon einige Male durch Steuerrückstand aufgefallen ist. Die Einzugsstelle des Finanzamts informiert dann nur noch die Bank über diese Maßnahme – die Bank ist dazu verpflichte, Auszahlungen sofort einzustellen. Dabei ist nicht unbedingt sicher gestellt, dass der Sachbearbeiter der Bank, der die Sperrung veranlasst, zugleich auch den Sachbearbeiter informiert, der Ansprechpartner des Konto-Inhabers ist.
Aus der Praxis werden immer wieder Fälle bekannt, in denen der Konto-Inhaber erst nach einem Hinweis des Lieferanten auf offene Rechungen von der Sperrung erfahren. Schaden und Aufwand, die dadurch entstehen sind enorm. In der Regel kostet es nicht nur einige zeitaufwendige Telefonate, um die Arbeitssituation wieder herzustellen. Dazu muss blitzschnell Geld beschafft werden – was sich meistens in schlechteren Konditionen bemerkbar macht. Dazu müssen Belege hin- und hergefaxt werden, Ansprechpartner ausfindig gemacht werden und – schlussendlich – auch noch die Stundenabrechnung des zwischengeschalteten Steuerberaters beglichen werden – drei- bis vierhundert Euro zusätzlich.