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Volkelt-Briefe

Noch mehr Bürokratie: Noch mehr Arbeitszeiten-Kontrolle

Die Auf­zeich­nung der Arbeits­zei­ten nach dem Min­dest­lohn-Gesetz kos­tet uns bei 50 Mit­ar­bei­tern wöchent­lich 4 Stun­den, im Jahr über 200 Stun­den. Da ist eine Arbeits­kraft einen gan­zen Monat mit beschäf­tigt”. So das Fazit eines Kol­le­gen, der über­wie­gend Teil­zeit- und Mini-Job­ber beschäf­tigt. Damit ist das Ende der büro­kra­ti­schen Fah­nen­stan­ge aber noch nicht erreicht. Jetzt will die EU alle Unter­neh­men dazu ver­pflich­ten, ein (flä­chen­de­cken­des) Sys­tem zur Erfas­sung der effek­ti­ven Arbeits­zei­ten ein­zu­füh­ren. Der EU-Gene­ral­an­walt Gio­van­ni Pitru­zel­la hat dem Euro­päi­schen Gerichts­hof (EuGH) jetzt einen ent­spre­chen­den Vor­schlag vor­ge­legt. Es ist davon aus­zu­ge­hen, dass der EuGH die­sen Vor­schlag auf­grei­fen wird und die Mit­glieds­staa­ten zur Umset­zung ver­pflich­ten wird. Dies ist – so die juris­ti­sche Begrün­dung – zur Ein­hal­tung aller Ver­pflich­tun­gen der EU-Richt­li­nie 2003/88 not­wen­dig. Nur so ist die Ein­hal­tung der Gren­zen der täg­li­chen Arbeits­zeit und der Erfas­sung von Über­stun­den möglich.

Fakt ist, dass …

in immer mehr – ins­be­son­de­re klei­ne­ren und mit­tel­gro­ßen – Unter­neh­men Ver­trau­ens­ar­beits­zeit prak­ti­ziert wird. Aus guten Grün­den: Die neu­en Arbeits­wel­ten, die per­ma­nen­te Dyna­mik der Pro­zes­se und die Digi­ta­li­sie­rung der Geschäfts­mo­del­le brau­chen Mit­ar­bei­ter, die mit­den­ken, die gestal­ten und die ihre Arbeits­zei­ten selbst bestim­men wol­len. Da passt ein Sys­tem zusätz­li­cher Gän­ge­lung nicht wirk­lich und nutzt weder den Unter­neh­men noch den Arbeitnehmern.

Aller­dings muss man (lei­der) davon aus­ge­hen, dass der EuGH der­ar­ti­ge Vor­schlä­ge der bera­ten­den Behör­de regel­mä­ßig auf­nimmt und in euro­päi­sches Recht umsetzt. Die Natio­nal­staa­ten haben dann kaum Mög­lich­kei­ten, sich gegen sol­che Auf­la­gen zur Wehr zu set­zen – es dro­hen saf­ti­ge Stra­fen bei Verstößen.

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