„Die Aufzeichnung der Arbeitszeiten nach dem Mindestlohn-Gesetz kostet uns bei 50 Mitarbeitern wöchentlich 4 Stunden, im Jahr über 200 Stunden. Da ist eine Arbeitskraft einen ganzen Monat mit beschäftigt”. So das Fazit eines Kollegen, der überwiegend Teilzeit- und Mini-Jobber beschäftigt. Damit ist das Ende der bürokratischen Fahnenstange aber noch nicht erreicht. Jetzt will die EU alle Unternehmen dazu verpflichten, ein (flächendeckendes) System zur Erfassung der effektiven Arbeitszeiten einzuführen. Der EU-Generalanwalt Giovanni Pitruzella hat dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) jetzt einen entsprechenden Vorschlag vorgelegt. Es ist davon auszugehen, dass der EuGH diesen Vorschlag aufgreifen wird und die Mitgliedsstaaten zur Umsetzung verpflichten wird. Dies ist – so die juristische Begründung – zur Einhaltung aller Verpflichtungen der EU-Richtlinie 2003/88 notwendig. Nur so ist die Einhaltung der Grenzen der täglichen Arbeitszeit und der Erfassung von Überstunden möglich.
Fakt ist, dass …
in immer mehr – insbesondere kleineren und mittelgroßen – Unternehmen Vertrauensarbeitszeit praktiziert wird. Aus guten Gründen: Die neuen Arbeitswelten, die permanente Dynamik der Prozesse und die Digitalisierung der Geschäftsmodelle brauchen Mitarbeiter, die mitdenken, die gestalten und die ihre Arbeitszeiten selbst bestimmen wollen. Da passt ein System zusätzlicher Gängelung nicht wirklich und nutzt weder den Unternehmen noch den Arbeitnehmern.